Einschulung Stichtag berechnen

Dies ist das Datum, bis zu dem ein Kind 6 Jahre alt werden muss, um in diesem Jahr schulpflichtig zu werden. Der Stichtag ist in Deutschland Ländersache und reicht je nach Bundesland vom 30. Juni bis zum 30. September — Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben zusätzlich eigene Sonderregelungen. Wähle „Andere”, wenn dein Bundesland oder Land ein abweichendes Datum verwendet, und bestätige den genauen Stichtag immer bei deinem zuständigen Kultusministerium.
Geschätzte Einschulung
6. Geburtstag
Stichtag dieses Jahres
Dies ist eine allgemeine Schätzung basierend auf dem von dir gewählten Stichtag, keine offizielle Einschreibungsentscheidung — genaue Stichtage und Regeln (einschließlich Kann-Kind-Regelungen für eine frühere oder spätere Einschulung) variieren je nach Bundesland und können sich von Jahr zu Jahr ändern. Bestätige den genauen Stichtag immer direkt beim zuständigen Schulamt, der Schulleitung deiner Grundschule oder dem Kultusministerium deines Bundeslandes.

Wie die Berechnung funktioniert

Der Rechner nimmt das Geburtsdatum deines Kindes und addiert sechs Jahre, um den 6. Geburtstag zu bestimmen — das ist in Deutschland das entscheidende Alter für die Schulpflicht, nicht der 5. Geburtstag wie in manchen anderen Ländern. Anschließend vergleicht das Tool diesen 6. Geburtstag mit dem von dir gewählten Stichtag im selben Kalenderjahr: Liegt der 6. Geburtstag am oder vor dem Stichtag, gilt dein Kind als schulpflichtig für die Einschulung im Spätsommer desselben Jahres; liegt er danach, verschiebt sich die reguläre Einschulung um ein weiteres Jahr.

Das Ergebnis ist bewusst als Schätzung markiert, weil die tatsächliche Zuordnung — insbesondere bei sogenannten Kann-Kindern, die kurz nach dem Stichtag geboren sind — am Ende immer die Grundschule oder das zuständige Schulamt vornimmt, nicht dieser Rechner.

Warum der Stichtag Ländersache ist

Schulpflicht ist in Deutschland Ländersache, und die 16 Bundesländer haben sich nie auf einen einzigen bundesweiten Stichtag geeinigt — bis 1997 galt fast überall der 30. Juni, seither haben mehrere Länder den Termin schrittweise in Richtung Herbst verschoben. Heute gilt der 30. Juni unter anderem in Baden-Württemberg, Hessen, dem Saarland und Sachsen, während Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen den 30. September verwenden; Rheinland-Pfalz setzt den 31. August an. Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wiederum verwenden eigene, teils abweichend konstruierte Regelungen.

Hinzu kommt die Kann-Kind-Regelung: Kinder, die erst kurz nach dem Stichtag sechs werden, können in fast allen Bundesländern auf Antrag der Eltern trotzdem vorzeitig eingeschult werden, wenn Schule und Schulärztlicher Dienst das Kind für ausreichend entwickelt halten. Umgekehrt lässt sich die Einschulung bei sogenannten Muss-Kindern in manchen Fällen auch um ein Jahr zurückstellen. Weil sich sowohl der Stichtag als auch diese Ausnahmeregeln von Zeit zu Zeit ändern, ist die Auskunft der zuständigen Grundschule oder des Kultusministeriums immer verbindlicher als jede allgemeine Tabelle.

Quellen

Eine bundesweite Übersicht über die Zuständigkeit der Länder für Schulpflicht und Stichtage veröffentlicht die Kultusministerkonferenz (KMK). Als Beispiel für eine landesspezifische Regelung siehe etwa die Angaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zum dort geltenden 30.-Juni-Stichtag. Für dein eigenes Bundesland gilt immer die Auskunft des jeweiligen Kultus- oder Bildungsministeriums.